Häusliche Gewalt betrifft Menschen aller Geschlechter, Altersgruppen, sozialen Schichten und kulturellen Hintergründe. Frauen und Kinder sind am stärksten betroffen. Die Dunkelziffer ist dabei hoch, da viele Fälle nicht gemeldet werden. Im Jahr 2023 zählte das Bundeskriminalamt 256.276 Opfer von häuslicher Gewalt. Das sind 6,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Folgen häuslicher Gewalt sind tiefgreifend, nicht nur für die Betroffenen. Häusliche Gewalt hat erhebliche gesellschaftliche Kosten, bspw. für Gesundheitsversorgung, Polizeieinsätze, Rechtsverfahren und soziale Dienstleistungen. „Allein die direkten Kosten belaufen sich auf 803 Millionen Euro“, sagt der Wirtschaftswissenschaftler und Buchautor Boris von Heesen. Dazu zählen Kosten für Polizei, Justiz, Frauenhäuser und Gesundheitswesen. Nimmt man die indirekten Kosten von häuslicher Gewalt hinzu, wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Traumata bei Kindern, kommen weitere knapp 2 Milliarden Euro jährlich hinzu, die diese Form der männlichen Gewalt den Staat – also uns alle – kostet.
Häusliche und Partnerschaftsgewalt sind kein individuelles Problem. Gesellschaftliche Normen und Geschlechterrollen begünstigen die Gewalt und schaffen eine Kultur des Schweigens und der Akzeptanz, die es den Betroffenen erschwert, Hilfe zu suchen und Gerechtigkeit zu erfahren. Deutschlandweit fehlen aktuellen Zahlen zufolge 13.000 Frauenhausplätze, die Gewaltbetroffenen Schutz bieten können. 70,5 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt sind weiblich, aber auch für männliche Betroffene von häuslicher und Partnerschaftsgewalt fehlen Schutzwohnungen und Beratungsangebote. So stehen bundesweit nur 12 Wohnungen mit insgesamt 41 Plätzen hilfesuchenden Männern zur Verfügung und das Hilfetelefon Gewalt an Männern wird von lediglich 5 Bundesländern finanziell getragen.
Doch über akute Unterstützung hinaus fehlt es vor allem auch an Prävention. Die Istanbul-Konvention, das internationale Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen, ist in Deutschland seit 2018 geltendes Recht. Ihre Umsetzung wird durch eine unabhängige Expert*innengruppe (GREVIO) kontrolliert. Sie hat der Bundesrepublik Deutschland gravierende Defizite beim Schutz von Frauen attestiert.